Es gibt 3 Stufen der Pflegebedürftigkeit
Diese Stufen werden nach gesetzlichen Richtlinien bestimmt, unabhängig davon, ob im Krankenhaus bzw. in einer Reha-Station (stationär) oder zuhause (ambulant) gepflegt werden soll.
Pflegestufe 1 betrifft Pflegebedürftige, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (Grundpflege) bei wenigstens zwei Verrichtungen mindestens 1 mal täglich Hilfe brauchen, und wöchentlich zusätzlich mehrfach Unterstützung in hauswirtschaftlicher Versorgung benötigen.
Der Mindestzeitaufwand für eine nicht ausgebildete Pflegekraft beträgt pro Tag 1,5 Stunden .
Pflegestufe 2 betrifft Schwer-Pflegebedürftige, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (Grundpflege) mindestens 3 mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe brauchen, und wöchentlich zusätzlich mehrfach Unterstützung in hauswirtschaftlicher Versorgung benötigen.
Der Mindestzeitaufwand für eine nicht ausgebildete Pflegekraft beträgt pro Tag 3 Stunden.
Pflegestufe 3 betrifft Schwerst-Pflegebedürftige, die in den Bereichen Körperpflege,
Ernährung oder Mobilität (Grundpflege) täglich rund um die Uhr (also auch nachts) Hilfe brauchen, und wöchentlich zusätzlich mehrfach Unterstützung in hauswirtschaftlicher Versorgung benötigen.
Der Mindestzeitaufwand für eine nicht ausgebildete Pflegekraft beträgt pro Tag 5 Stunden.
Quelle: Sozial Gesetz Buch:
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