Wieviel Pflege steht uns zu ?
Die Pflege kann stationär oder ambulant zu Hause durchgeführt werden.
Grundsätzlich gibt es zwei eigenständige Rechts-Ansprüche:
| 1. | Pflegesachleistung (Quelle: ) Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung |
| 2. | Pflegegeld (Quelle: ) für selbst beschaffte Pflegehilfen |
| oder | Kombinationsleistung (Quelle: )
teilweise Inanspruchnahme von 1. und 2. |
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden (z.B. bei Krankheit oder Urlaub der Pflegehilfe), besteht jährlich einmal für 4 Wochen Anspruch auf sogenannte "Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege" (Quelle: ).
Zusätzlich besteht für Versicherte, über die gesetzliche Krankenversicherung, Anspruch auf häusliche "Behandlungspflege", die insbesondere medizinische Hilfeleistungen, wie Injektionen, Wechseln von Verbänden und Verabreichung von Medikamenten etc., beinhaltet.
(Quelle: )
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